Presseerklärung des EGB zur EU-Grundrechtecharta

Ein wichtiger Schritt - der Kampf geht weiter

Die Charta der Grundrechte stellt einen wichtigen Schritt nach vorn im Aufbau eines sozialen Europa und eines Europa der Bürger dar, und das muß anerkannt werden. In Anbetracht des begrenzten Mandats, das dem Konvent vom Rat in Köln aufgetragen wurde, und angesichts des harten Widerstands einger Regierungsvertreter sind die sozialen Rechte - wenngleich sie in der Charta aufgeführt sind - in einer Weise formuliert, die ihre Reichweite beschränkt.

Der EGB fordert vor allem eine Klärung bezüglich der Gewerkschaftsrechte. Im Lichte des europäischen Binnemarkts und der wirtschaftlichen Integration ist es logisch und wichtig, daß das Recht auf Kollektivverhandlungen und gewerkschaftliche Aktion, einschließlich des Streikrechts, auf europäischer Ebene garantiert wird.

Was die Zukunft der Charta betrifft, ist es nun am Rat von Biarritz und von Nizza zu entscheiden. Der EGB verlangt, wie das Europaparlament auch, daß die Charta rechtsgültig und in den Vertrag aufgenommen wird. Die laufende Regierungskonferenz sollte sich dieser Frage sofort annehmen. Um das zu erreichen, ruft der EGB zu einer großen europäischen Gewerkschaftsversammlung am 6.Dezember in Nizza vor dem europäischen Gipfel auf.

Brüssel, am 2. Oktober 2000

(Übersetzung von Angela Klein)

Beschluss des EGB

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