Gegen Arbeitszwang & Billigjobs

Das Recht auf Arbeitslosengeld wird in Frage gestellt. Weil die wirtschaftlichen Aussichten schlechter werden und die Unternehmer um ihre Gewinne fürchten, fordern sie weitere Lohn- und Steuersenkungen: keine Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, Senkung der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen - selbst der Kündigungsschutz steht auf dem Prüfstand.

Die Bundesregierung kommt ihnen weit entgegen: Eine »Reform« des Sozialgesetzbuchs III soll in mehreren Schritten den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neu regeln:

  • Das gerade beschlossene JobAqtiv-Gesetz bindet den Bezug von Arbeitslosengeld an Einzel»verträge« zwischen Stellensuchenden und Arbeitsämtern, in denen konkrete Schritte für den Weg zurück in den Job festgelegt werden. Für Stellensuchende ist der Vertrag verpflichtend; bei Ablehnung der angebotenen Arbeit wird die Stütze gesperrt. Vergebens sucht man in dem Gesetz eine vergleichbare Verpflichtung der Arbeitsämter, Erwerbslosen einen qualifizierten Arbeitsplatz anzubieten, der ein existenzsicherndes Einkommen bietet und nicht nur eine Kurzzeitbeschäftigung unter Tarif.
  • Die in verschiedenen Modellprojekten mit dem Namen MoZart erprobte enge Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialämtern bereitet die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe vor. Ein entsprechendes Gesetz soll nach der nächsten Bundestagswahl erlassen werden. Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bedeutet, dass die rund 800000 Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe rutschen. Dann ist jede Arbeit unabhängig vom früher erzielten Einkommen zumutbar; ein Akademiker kann dann auch als Straßenkehrer eingesetzt werden. Das trifft vor allem die Langzeitarbeitslosen; die sind den Wirtschafts- und Finanzministern der EU schon lange ein Dorn im Auge.
  • Schließlich geht es auch der Sozialhilfe an den Kragen. Die Regierung Schröder bereitet ein Gesetz vor, das den Regelsatz neu bemessen und die Sozialhilfe in Form einer Geldpauschale auszahlen will. Dabei geht das Prinzip der Bedarfsdeckung, das im Bundessozialhilfegesetz enthalten ist, über Bord.

Texte des Flugblatts:

Wir sind Europa!

Gegen Arbeitszwang und Billigjobs

Nein zur Charta des Grundrechte
Veranstaltungen in Brüssel

 

Mehr Material zur Prekarität

Alle drei Maßnahmen zusammengenommen bedeuten das Ende unseres Systems der sozialen Absicherung vor Erwerbslosigkeit und Armut. Damit wäre - neben der Privatisierung der Altersvorsorge und der angestrebten Privatisierung des Gesundheitssystems - auch die dritte Säule des Sozialstaats kaputtgemacht.

Die Europäische Union spielt bei dieser Politik eine vorantreibende und koordinierende Rolle. Der Runde Tisch der Europäischen Industriellen betreibt eine massive Lobbypolitik, die EU-Kommission wie auch der Rat der Staats- und Regierungschefs nicken dessen Forderungen ab, und die Parlamente bekommen die Wirtschaftspolitischen Orientierungen als feststehenden Rahmen vorgesetzt, den sie nur ausfüllen, aber nicht mehr in Frage stellen dürfen.

Die Wiedereinführung des Arbeitszwangs geschieht EU-weit. »Eingliederungsverträge«, wie das JobAqtiv-Gesetz sie jetzt vorsieht, wurden im vergangenen Jahr in Frankreich mit Hilfe der Gewerkschaft CFDT durchgesetzt. In Großbritannien hat die Regierung Blair einen »New Deal« eingeführt, der den Bezug von Leistungen an die Annahme jedweder Arbeit bindet. Dafür kassieren die einstellenden Unternehmen und die vermittelnden Beschäftigungsgesellschaften Lohnzuschüsse - aus den Töpfen der Sozialhaushalte. Dasselbe betreibt die belgische Regierung.

Weil die Europäische Union der Motor des Sozialabbaus ist, müssen wir auch unsere Gegenwehr europaweit koordinieren!

Fuss

 

Homepage

Bundeskoordination

Übersicht/Archiv

Chronologie

 

E-Mail Webmasterin