Europäische Märsche
gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung

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Die Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta wurde 1961 in Turin vom europäischen Unternehmerverband UNICE und vom EGB ausgearbeitet. Sie wurde von allen europäischen Ländern, nach 89 auch von den osteuropäischen, ratifiziert, mit Ausnahme von Großbritannien. Sie wurde mehrfach überarbeitet, zuletzt 1996. Diese zuletzt revidierte Fassung ist vom deutschen Bundestag nicht mehr ratifiziert worden.
Die Europäische Sozialcharta enthält sehr weitgehende Forderungen nach sozialen Rechten: z.B. das Recht auf ein angemessenes Mindesteinkommen, auf eine Wohnung usw. - alles Rechte, die die Euromärsche fordern und in der EU-Verfassung vergeblich suchen.
Einen ähnlichen Status wie diese Charta hat die Europäische Menschenrechtserklärung. Die EU-Verfassung enthält einen Artikel, der besagt, dass die EU (die Rechtspersönlichkeit hat) der Menschenrechtserklärung beitritt. Ein entsprechender Artikel für die Europäischen Sozialcharta fehlt aber.