EUROPÄISCHE KOORDINATION DER EUROMARSCH-NETZWERKE

Protokoll der Sitzung vom 13./14. November 1999 in Brüssel

 

Vorwort:
Die Euromärsche sind durch europaweite Aktionen bekannt geworden, die gemeinsam mit anderen Netzen organisiert wurden; alle diese Aktionen standen im Zusammenhang mit Gipfeltreffen der EU, bei denen Fragen der Beschäftigung, der Erwerbslosigkeit, der ungesicherten (prekären) Arbeitsverhältnisse und die verschiedenen Formen von Ausgrenzung im Mittelpunkt gestanden haben. Die zurückliegenden Aktionen sind mit den Namen der Städte Amsterdam, Luxemburg, Cardiff, Wien und Köln verbunden! Die Euromärsche sind nach und nach zu einer Plattform geworden, welche über die nationalen Grenzen hinausreicht: Es werden Ideen ausgetauscht, Debatten geführt und es ist so möglich geworden, einen gemeinsamen politischen Forderungskatalog abzustimmen und zu entwickeln. Anläßlich unserer Zusammenkünfte in Brüssel sowie an der Sommeruniversität in Griechenland und anläßlich der Konferenz von Köln sind Hunderte von AktivistInnen zusammengekommen; es wurden Aktionen vorbereitet, Erfahrungen ausgetauscht und Inhalte diskutiert. Das sind nun mittlerweile drei Jahre gemeinsamer Aktivität und Diskussion. Gewerkschaftliche und andere politische und gesellschaftlich aktive Gruppen haben sich im gemeinsamen Kampf gegen Massenerwerbslosigkeit, ungesicherte Beschäftigung und Dauerarbeitslosigkeit auf europäischer Ebene zusammengefunden.

Bundeskoordination

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Treffen mit VertreterInnen
von EU-Institutionen

Protokoll:
Samstag, 13.
Sonntag, 14.:

  1. Funktionsweise
  2. Sozialhilfeleistungen
    und das Sozialrecht
  3. Aktionen
Für die Koordination der europäischen Sekretariate der Euromärsche hat sich aufgrund dieser Entwicklungen eine bestimmte Aufgabenstellung ergeben. So war es erforderlich, die Lage in Europa einzuschätzen, eine Bewertung unserer vergangenen Aktivitäten vorzunehmen und unsere Kapazität für zukünftige wirkungsvolle Aktionen abzuschätzen. Wenn die europäischen Regierungen Erfolgsmeldungen über sinkende Arbeitslosigkeit verbreiten; stellen wir hingegen fest, daß die weiterhin vorhandene Erwerbslosigkeit (bei 10% in Europa) und die starke Zunahme ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse den Interessen und Erwartungen der Erwerbslosen und Beschäftigten in keiner Weise entspricht. Die Bestandsaufnahme galt weiterhin auch der Frage, wie das Netzwerk der Euromärsche in Bezug auf die Mobilisierung zu den Europäischen Aktionstagen am 10. und 11. Dezember (EU-Gipfel in Helsinki) einzuschätzen ist. Schließlich mußten wir die Hauptlinien unseres Vorgehens für das Jahr 2000 ausarbeiten, insbesondere für die EU-Gipfel in Portugal (Lissabon) und Frankreich, anläßlich derer die Schließung der CIG zum Ende des nächsten Jahres hin beschlossen werden soll. (Die CIG ist das Instrument für Änderungen der Grundlagen und der Satzungen der EU.) Dies alles stand auf der Tagesordnung der Koordinierung in Brüssel.

 

SITZUNGSVERLAUF 11. November 1999, Bericht:

TREFFEN MIT VERTRETERiNNEN VON EU-INSTITUTIONEN

Wie wir bereits wußten, besitzt das Europäische Parlament nur geringe Befugnisse und das Netzwerk der Euromärsche legt darüber hinaus Wert auf seine völlige Unabhängigkeit gegenüber parteipolitischer Einflußnahme. Dennoch waren wir überrascht zu sehen, mit welch enormer Leichtigkeit die Vorlagen der EU-Kommission das Parlament passieren können. So haben wir nach der Konferenz von Köln und im Anschluß an die Europawahlen verschiedene im EU-Parlament vertretene Parteien der europäischen Linken um Gespräche gebeten, damit sie uns ihre Positionen gegenüber den Empfehlungen und Direktiven der EU-Kommission erläutern. So sprachen wir im September 99 mit Abgeordneten der Grünen und am 11. November hat uns die Paralmentsgruppe der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke in Nordeuropa empfangen. Weiterhin haben wir Kontakte zu Abgeordneten der Sozialdemokraten hergestellt. Dies hat uns ein besseres Verständnis der Kommissionsvorlagen ermöglicht und uns klargemacht, daß die an die europäischen Regierungen gerichteten Direktiven der Kommission von uns fortlaufend und mit großer Wachsamkeit zu beobachten sind. Es besteht Übereinkunft, sich gegenseitig zu informieren und die Aktivitäten der Erwerbslosenbewegung auf europäischer Ebene weiterzuführen. Am gleichen Tag kamen die europäischen Mimister für Arbeit und für Finanzen zusammen. Wie schon am 25. Mai 99 in Köln, an dem wir ein Gespräch mit dem deutschen Arbeitsminister Riester verlangt hatten, haben wir dieses Mal ein Gespräch mit der finnischen Arbeitsministerin Mönkäre gefordert. Wir haben dieser gegenüber die Empfehlungen der EU-Kommission abgelehnt, besonders diejenigen, die sich erst kürzlich mit den Unterstützungszahlungen für erwerbslose Frauen und ältere Arbeitnehmer befaßt hatten; es hatte dort geheißen, das derzeitige System untergrabe die Arbeitsbereitschaft dieser beiden Gruppen von Erwerbslosen.

 

RECHENSCHAFTSBERICHT DER KOORDINATION

vom 13. und 14. November 1999

Vertreten waren 11 Länder durch etwa 60 Teilnehmer. Vertreten waren Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Luxemburg Österreich und Schweden. Wegen wetterbedingter Störungen des Luftverkehres und organisatorischer Mißverständnisse (Wechsel des Konferenzortes am Sonntag) konnten unsere irischen Freunde von der INOU (Nationaler Verband der irischen Erwerbslosen) nicht teilnehmen. Auch unsere spanischen Freunde mußten sich entschuldigen lassen.

Samstag, 13.11.1999:

Der erste Teil der Sitzung am Nachmittag wurde von Michel Rousseau (Frankreich) geleitet. Es ging um die Vorstellung der anwesenden Vertreter von Erwerbslosengruppen und Gewerkschaften und um die Entwicklung der Bewegung der Erwerbslosen nach den Aktionen von Köln, und zwar jeweils in den einzelnen europäischen Ländern. Ein weiteres Thema war die Entwicklung der jeweiligen nationalen Netzwerke der Euromärsche. (Der österreichische Repräsentant berichtete außerdem über die Demonstrationen, die am Vorabend in Wien stattgefunden und sich gegen Jörg Haider gerichtet hatten, den Chef der rechtsextremen FPÖ, welche als zweitstärkste Kraft aus den Parlamentswahlen hervorgegangen war und damit vor der Machtergreifung steht.) Es ergab sich, daß sich sowohl die Bewegungen der Erwerbslosen als auch die Netzwerke der Euromärsche überall in Europa weiter verankern konnten.

Treffen mit VertreterInnen
von EU-Institutionen

Protokoll:
Samstag, 13.
Sonntag, 14.:

  1. Funktionsweise
  2. Sozialhilfeleistungen
    und das Sozialrecht
  3. Aktionen
Es folgte der Bericht von Angela Klein (Deutschland) bezüglich der Mobilisierung für den Kölner Gipfel. Die Demonstration vom 29. Mai war mit ihrer weit über die Euromärsche hinausreichenden Beteiligung zwar ein Erfolg, aber für die vorausgehenden Märsche selbst galt dies nur bedingt, wodurch sich erneut die Frage nach einer geeigneteren Aktionsform stellte. Und obgleich der von der Kölner Januar-Konferenz an die Gewerkschaften gerichtete Aufruf vor allem in Deutschland 1000 Unterzeichner aufweisen konnte, war die Beteiligung gewerkschaftlicher Kräfte an der Demonstration eher gering. Die Demonstrationsleitung war nicht ausreichend auf die Bewältigung der Aufgaben und all der Probleme eingerichtet, die sich im Verlauf der Demonstration u.a. durch ein maßlos übertriebenes Polizeiaufgebot ergaben, welches dann durch sein aggressives Vorgehen den Zug teilte und den nachkommenden Teil über eine Stunde aufhalten konnte. Das dann in der darauffolgenden Woche zusammengekommene Parlament der Erwerbslosen war eine gute Idee, und wurde von der Presse gern und viel aufgegriffen. Trotz allem bestand Einigkeit darüber, daß man bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Initiative an Grenzen gestoßen war. Dazu werden weitere Debatten folgen.

Nach der Pause übernahm Jack Houssa (Belgien) den Vorsitz und Christophe Aguiton (Frankreich) gab einen einleitenden Überblick über die soziale Situation in Europa, unsere Beziehung zu den Gewerkschaften und Institutionen, die europäische Osterweiterung, die weltweite Entwicklung, unsere Mobilisierungen u.s.w. Der dann folgende breite Meinungsaustausch hat die untersuchten Themen aus einer übergeordneten europäischen Sicht begriffen und machte dementsprechende Vorschläge, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Termine im Jahr 2000. Diese Debatte soll vertieft und durch den Austausch diesbezüglicher Texte vertieft werden.

Am Abend kamen drei Arbeitsgruppen zusammen:

  1. Allgemeine Funktionsweise des Netzwerks der Euromärsche
  2. Sozialhilfeleistungen und das Sozialrecht (Leitung: Marie Paul Connan, Belgien, und David Antona (Frankreich)
  3. Aktionen (Leitung: Ingrid Schindler, Deutschland, und Patrice Spadoni, Frankreich)

Sonntag, 14.11.1999:

Die Vollversammlung unter Leitung von Leo Gabriel (Österreich) begann mit dem Bericht der Arbeitsgruppen. Es folgte eine Diskussion über die Entscheidungsbefugnisse der Koordination der Euromärsche und die Einsetzung von Ad-Hoc-Arbeitsgruppen. In der Tat ist es so, daß die für das Netzwerk der Euromärsche wichtigen Entscheidungen von der Koordination getroffen werden. Doch nur diejenigen Entscheidungen, welche die anwesenden Delegationen im Konsens und durch indikative Wahl bestätigen, erlangen Gültigkeit.

ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN:

Allgemeine Funktionsweise der Euromärsche

Arbeitsgruppe 1, Bericht Michel Rousseau

Bisher sei es so gewesen, daß sich überwiegend das französische Sekretariat mit den Aufgaben der europaweiten Koordination befassen mußte. Durch die Entwicklung der Euromarsch-Netzwerke in den anderen Ländern sei dies nun nicht mehr erforderlich. So hätten bereits bei der Vorbereitung der Kampagne Köln 99 die Sekretariate in Frankreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg dauernd zusammengearbeitet.

Die Koordination der Europäischen Märsche hat daher das französische Sekretariat beauftragt, die Einrichtung eines »Europäischen Koordinationsbüros« für das Jahr 2000 vorzubereiten. Die erste Sitzung dieses Büros ist für die Zeit nach Abschluß der Diskussionen in den nationalen Sekretariaten zur Delegation ihrer Vertreter und vor dem EU-Gipfel in Lissabon vorgesehen, also etwa Anfang Februar. Es würde darüber hinaus gewünscht, daß die Europäische Koordination, je nach den gegebenen finanziellen Möglichkeiten, zwei Mal jährlich zusammenkommen soll. (Dies stieß bei den Anwesenden auf breite Unterstützung.) Es wurde die Forderung nach Beihilfen für sowohl nationale als auch europäische Aufgaben laut. Wenn diese Beihilfen bereitgestellt werden können, sollen aus ihnen Reise- und Übernachtungskosten (welche insbesondere die Teilnehmer aus den südeuropäischen Ländern belasten) für unsere Treffen bestritten werden; es sollen aus den Beihilfen darüber hinaus auch die Kosten für eine Internetseite, für ein mehrsprachiges und möglichst regelmäßig erscheinendes Bulletin und für anfallende Übersetzungsarbeiten (derzeit noch ein großes Problem) für die Darstellung unserer Aktivitäten aufgebracht werden. Auf keinen Fall jedoch sollen unsere Aktivitäten von diesen Beihilfen abhängig sein.

Sozialhilfeleistungen und das Sozialrecht

Arbeitsgruppe 2, Bericht Marie Paule Connan

Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine gemeinsame europäische Forderung zu definieren, welche die Schwelle angibt, unterhalb derer Sozialhilfeleistungen eine angemessene Lebensführung nicht mehr erlauben. Die Debatte konnte sich auf eine Zusammenstellung der diesbezüglich verfügbaren europäischen Daten stützen, die zuvor von einigen AktivistInnen zusammengetragen worden waren.

Die Arbeitsgruppe benannte mehrere Punkte (a-d), bei denen Wachsamkeit und Widerständigkeit von unserer Seite her angezeigt sind:

  1. Sicherlich erkennt die EU-Kommission an, daß ein Einkommensniveau zu garantieren ist, welches mit der Menschenwürde übereinstimmt, ABER: die Prinzipien und Modalitäten bezüglich der Umsetzung dieser Einkommensgarantie sind von Land zu Land sehr verschieden; im einzelnen:
    • die Definition und Bezifferung dieses Einkommensniveaus (Starke Ungleichbehandlungen unter den europäischen Erwerbslosen.)
    • das Alter, von dem ab dieses Einkommen gewährt wird (Junge Menschen sind davon in einzelnen Ländern der EU ausgeschlossen.)
    • Der Bezug auf die Familiensituation (Falls die Leistungen nicht individuell, sondern auf den Haushalt bezogen gewährt werden, wird der Status von Haushaltsmitgliedern eingeführt, was im weiteren zu Kontrollen des Privatlebens führt.)
  2. Die einzelnen Staaten und autonome Regionen haben zusätzliche Leistungen in Form von Naturalien oder Dienstleistungen eingeführt, was zu einer dauernden Rechtfertigungserfordernis gegenüber Instanzen sozialer Kontrolle verpflichtet. (Dies bezieht sich auf Gesundheit, Wohnung, Erziehung, Bildung, Transport, Heizkosten, Haushaltsausrüstung, Bekleidung, Nahrungsmittel, ...)
  3. Auf die Staaten mit den höchsten Sozialleistungen zielen die in den Großen Orientierungen zur Wirtschaftspolitik enthaltenen Empfehlungen; die sich sowohl aus den Leitlinien des Paktes für Stabilität der Europäischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft als auch aus den Leitlinien für Beschäftigungspolitik ableiten. Diese Empfehlungen fordern Einsparungen bei »zu großzügig gewährten Hilfen durch Kontrollen und Ausübung sozialen Druckes.« Insbesondere soll die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gesichert werden. Genau dies wird gerade durch die Politik der »Aktivierung zur Arbeit« getestet, was bedeutet, daß jegliche Arbeit und jeglicher Arbeitsvertrag zu akzeptieren ist, falls er von den Arbeitsämtern zum Zwecke der Wiedereingliederung angeboten wird. Die europäische Sozialpolitik folgt damit dem Vorgehen der USA, welches allgemein als »Workfare« bezeichnet wird.
  4. Um diese Reduzierung sozialer Leistungen durchzusetzen, hält die EU in jeder Hand einen Knüppel parat. Mit dem einen dieser Knüppel wird auf die Erwerbslosen und prekär Beschäftigten eingedroschen, indem ihnen die Schuld an ihrer Nichtvermittelbarkeit wegen angeblich fehlender Eignung zugeschoben wird und in dem man ihnen fehlenden Unternehmungsgeist unterstellt. Mit dem zweiten Knüppel werden die Erwerbslosen in einen verstärkten Wettbewerb zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten getrieben. Da ausreichende finanzielle Mittel nicht vorhanden sind, haben sich die Staaten nun untereinander in einen Wettbewerb um die niedrigsten Arbeitskosten begeben: Zu großzügige Unterstützungszahlungen würden die Faulheit fördern und die wiederum würde Arbeitslosigkeit verursachen. Dazu spricht man noch weise-wissend von einer Armutsfalle, einer »poverty trap«. Auch das kommt aus den USA, wo man auf eine solche Weise die Politik des Workfare rechtfertigt. Diese zynische Politik wird von Niedriglohnsubventionen begleitet, wodurch all die an die Arbeit geholt werden sollen, die in anständig- und rechtdenkenden Kreisen als »Nutznießer von Sozialleistungen« bezeichnet werden.
Treffen mit VertreterInnen
von EU-Institutionen

Protokoll:
Samstag, 13.
Sonntag, 14.:

  1. Funktionsweise
  2. Sozialhilfeleistungen
    und das Sozialrecht
  3. Aktionen
Die Arbeitsgruppe hält es daher für erforderlich, diesen Wettbewerb zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten in der EU auszuhebeln, indem sie die Angleichung aller Bedingungen gefordert werden, welche die Arbeit, die Sozialleistungen und die Umverteilung von gesellschaftlichem Reichtum betreffen. Die Erwerbslosen und prekär Beschäftigten lehnen also den Status von HalbbürgerInnen und HalbarbeitnehmerInnen ab. Da wir der Gesellschaft ein kreatives Potential anzubieten haben, verlangen wir, auch entsprechend behandelt zu werden. Schuldzuweisungskampagnen verstärken Mißstände und Elend. Die einzig mögliche Reaktion hierauf ist Wut von seiten derer, die unter diesem Elend und diesen Ungerechtigkeiten zu leiden haben. Es wurde dann ein gemeinsamer europäischer Forderungsrahmen für ein auf Einzelpersonen zu beziehendes garantiertes Einkommen diskutiert und entsprechende Vorschläge wurden entwickelt:

Für eine Mehrheit der Anwesenden kann sich ein solcher gemeinsamer europäischer Forderungsrahmen auf ein innerhalb der EU gebräuchliches Maß stützen, nämlich das Bruttosozialprodukt pro Kopf. So wäre ein zu bestimmender und dann für alle europäischen Länder gleicher Prozentsatz dieses Wertes als diejenige Schwelle zu definieren, unterhalb derer ein »menschenwürdiges Lebensniveau« als nicht mehr gegeben anzusehen wäre. Andere würden es dagegen lieber sehen, einzelne Kriterien zu berücksichtigen, wie die einer ausreichenden Befriedigung der Bedürfnisse, welche dann entsprechend zu quantifizieren wären (auf diese Weise errechnet sich beispielsweise in Frankreich der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, der SMIC).

Von allen wurde einmütig entschieden, eine für alle offene permanente Arbeitsgruppe einzurichten, die folgende Aufgaben hat:

  • Das Sammeln und der Austausch von solchen Daten, die der Festlegung eines entsprechenden Prozentsatzes oder einer Bemessung dienlich sind,
  • Zusammenkünfte mit den verantwortlichen Vertretern von politischen Zusammenhängen, die an dieser Frage bereits gearbeitet haben, um die verschiedenen Positionen gegenüberzustellen, zu erweitern und (nach oben) zusammenzuführen. (Europäischer Verband der Ruheständler und alten Menschen, European Anti Poverty Network, BAGSHI, Kommission Einkommen von AC! u.s.w.)
  • bis zum Monat März 2000 eine europäische Forderung zu entwickeln, die den Regierungen und den Institutionen der EU vorgelegt wird.
Zuletzt wurde die Aufrechterhaltung der Forderung nach einer sofortigen Erhöhung der Sozialleitungen in den einzelnen europäischen Ländern (z.B. 450 DM in Frankreich) von der Mehrheit der Anwesenden unterstützt.

Aktionen

Arbeitsgruppe 3, Bericht Ingrid Schindler

Folgende Termine sind uns bereits bekannt:

  • 1. Amtsperiode 2000: den Vorsitz hat Portugal; Sozialgipfel im März
  • 2. Amtsperiode 2000: den Vorsitz hat Frankreich; CIG (Ort noch unbekannt)
  • 1. Amtsperiode 2001: den Vorsitz hat Schweden (Gipfel in Göteborg)
  • 2. Amtsperiode 2001: den Vorsitz hat Belgien
Die Vertreter Schwedens werden uns über die Einzelheiten der Vorbereitungen für den Gipfel in Göteborg informieren. Eine Arbeitsgruppe wird eingerichtet, die sich mit der EU-Erweiterung und unseren Beziehungen zu den Ländern des Südens und Ostens befassen wird. (Abstimmung mit einer großen Mehrheit der Anwesenden.)

Aktionen:

EUROPÄISCHER AKTIONSTAG gegen Erwerbslosigkeit und ungesicherte Beschäftigung
Zwei Aktionstage »gegen Erwerbslosigkeit, gegen Workfare (Maßnahmen für erzwungene Beschäftigung) und für ein angemessenes Einkommen« Neben den Aktionen »Faustschlag« werden am 11. Dezember zentrale Demonstrationen in mehreren Ländern stattfinden, darunter Holland, Finnland, Italien, Frankreich ...

Um einen schnellen Informationsfluß zu gewährleisten, bitten wir alle lokalen und nationalen Gruppen, die zum 10. oder 11. Dezember Aktionen ­ ob spektakulär oder nicht ­ durchführen:

  • VORHER ihre Planungen bekanntzugeben, damit wir die anderen Länder kurzfristig informieren können.
  • KURZFRISTIG nach einer jeden Aktion einen kurzen Bericht an das Sekretariat der Märsche zu schicken
    Fax : 00 33 1 44 62 63 45 oder eMail: marches97@ras.eu.org
Weitere von den Sitzungsteilnehmern abgestimmte Aktionen:
EU-PRÄSIDENTSCHAFT PORTUGALS in der ersten Amtsperiode des Jahres 2000:
Für diese Periode ist von den Regierungen der EU geplant, eine »Sozialcharta« zu verabschieden. Das Netzwerk der Euromärsche plant dazu:
  • eine eigene Plattform vorzustellen, die auf unseren Texten aufbaut, damit wir uns an der öffentlichen Debatte beteiligen können.
  • Kontakte zu gewerkschaftlichen und sozialen Kräften in Portugal mit dem Ziel herzustellen, einen Gegengipfel abzuhalten.
  • Für den Monat März einen weiteren europäischen Aktionstag vorzubereiten: Für ein Einkommen! Gegen prekäre Beschäftigung
EU- PRÄSIDENTSCHAFT FRANKREICHS in der 2. Amtsperiode des Jahres 2000:
Die Koordination der Märsche schlägt dazu folgende Projekte vor:
  • Eine europäische Versammlung der.kämpfenden Erwerbslosen, prekär Beschäftigten und Ausgegrenzten für Ende Oktober 2000 in Paris
  • Eine Großdemonstration in Frankreich im Dezember (vergleichbar den Demonstrationen von Amsterdam und Köln).
Zum Ende der Koordination ging ein herzliches Dankeschön an unsere einladenden belgischen Freunde und an alle Freiwilligen, die während der Konferenz für die anderen übersetzt haben.
Die Euromärsche bedanken sich für die Übersetzung dieses Textes bei Werner Braeuner.
Französisches Original

 

Treffen mit VertreterInnen
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Protokoll:
Samstag, 13.
Sonntag, 14.:

  1. Funktionsweise
  2. Sozialhilfeleistungen
    und das Sozialrecht
  3. Aktionen

 

pied

 

 

 

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